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Steuerdomizil Portugal

Seit März 2020 gelten in Portugal neue Steuergesetze für Ausländer, welche den Lebensmittelpunkt in den sonnigen Süden verlegen, also 183 Tage oder mehr in diesem Land verbringen.

Es gilt eine Pauschalsteuer – unabhängig davon, wie hoch die Rente ist – von 10% auf die AHV (Rente/ 1. Säule), also deutlich unter den übrigen Ländern in Europa

Auf das BVG (2. Säule/Rente) fallen keine Steuern in Portugal an. Es fällt lediglich die Quellensteuer in der Schweiz an. (Andere Länder auf Anfrage) Portugal kennt keine Vermögenssteuer.

Dasselbe gilt für die 3. Säule (Rente), es fallen keine Steuern in Portugal an. Lediglich die Quellensteuer in der Schweiz. (Andere Länder auf Anfrage) Portugal kennt auch hier keine Vermögenssteuer.

Hinzu kommt, dass die Lebenshaltungskosten in Portugal deutlich unter denjenigen Europas liegen.